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Beratungsschwerpunkte

Wir beraten, begleiten und vertreten Sie insbesondere in folgenden Angelegenheiten.

Immobilienrecht

Vertragserrichtungen und -abwicklungen samt Treuhandschaften

Beim Liegenschaftserwerb ist ein maßgeschneiderter Kaufvertrag von zentraler Bedeutung. Derart kann sichergestellt werden, dass die jeweiligen Interessen der Beteiligten umgesetzt und alle Rechte gewahrt werden. Bedingungen des Kaufs, wie der Preis, die Zahlungsmodalitäten und eventuelle Zusicherungen, können in diesem Rahmen auf deren Gültigkeit geprüft und schriftlich festgehalten werden. Dies schafft Rechtsverbindlichkeit und Klarheit für beide Parteien.

Die Abwicklung mittels Treuhandschaft durch unsere Kanzlei hat den Vorteil, dass wir als Treuhänder den Kaufpreis in Verwahrung halten, bis alle Bedingungen des Kaufvertrags erfüllt sind. Dadurch wird das Risiko von Betrug oder finanziellen Verlusten minimiert. Zudem können wir bei etwaigen Unstimmigkeiten zwischen Käufer und Verkäufer als neutraler Vermittler auftreten und versuchen eine Lösung zu finden, mit der beide Parteien zufrieden sind und die Transaktion reibungslos abgewickelt werden kann.

Liegenschaftsentwicklung und Bauträgerprojekte

Bei Bauträgerprojekten sind zahlreiche rechtliche Aspekte wie Genehmigungen, Verträge mit Bauunternehmen, Immobilienverkauf und Finanzierungen etc zu berücksichtigen. Eine rechtliche Beratung ist auch von Vorteil, wenn etwa ein Grundstück von einer bestimmten Nutzung in eine andere umgewandelt werden soll, um die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen und die erforderlichen Genehmigungen zu erhalten.

Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung aller Anliegen in Bezug auf Bauträgerprojekte, Sanierungs- und Revitalisierungsprojekte, Liegenschaftsentwicklung und diversen Umwidmungen und achten besonders auf eine gute Vor- und Nachbereitung, sodass Rechtsstreitigkeiten gar nicht erst auftreten.

Wohnungseigentumsrecht

Im Wohnungseigentum können die Interessen des einzelnen Wohnungseigentümers mit den Gemeinschaftsinteressen kollidieren und Sonderfragen auftreten, etwa betreffend das Nutzungsrecht, Veränderungsrecht und Veräußerungsrecht.

Wir sind aufgrund langjähriger Erfahrung Experten auf diesem Gebiet, gerade auch weil wir durch unsere angeschlossene Hausverwaltung tagtäglich mit Anliegen von Wohnungseigentümern beschäftigt sind. Wir unterstützen Sie hier genau da, wo Sie es brauchen.

Von der Beratung Ihrer individuellen Rechte als Wohnungseigentümer, über Vereinbarungen und baulichen Veränderung an Ihrer Wohnung bis hin zur Verwaltung des Gemeinschaftseigentums stehen wir Ihnen als kompetenter Ansprechpartner zur Seite.

Ihre Ansprechpartner

Mag. Sebastian Cortolezis

Bau- und Raumordnungsrecht

Das Bau- und Raumordnungsrecht kann sich als komplexes Rechtsgebiet darstellen.

Das Bau- und Raumordnungsrecht legt fest, wie die räumliche Entwicklung durch Bebauungspläne gesteuert wird. Es regelt den Schutz von historischen Gebäuden und Denkmälern. Darüber hinaus enthält es Vorschriften zur Erhaltung, Restaurierung und Nutzung von denkmalgeschützten Bauwerken sowie Regelungen zum Schutz der Nachbarschaftsinteressen. Dies betrifft unter anderem den Mindestabstand zwischen Gebäuden, die Berücksichtigung von Lärmschutzmaßnahmen und den Schutz der Privatsphäre.

Wir stehen Ihnen bis von der Einreichung von Bauanträgen, der Prüfung von Bauvorhaben hinsichtlich baurechtlicher und technischer Anforderungen, sowie bis zu der Vergabe von Genehmigungen zur Seite. Wir stellen sicher, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden, Genehmigungsverfahren ordnungsgemäß ablaufen und potenzielle Konflikte vermieden werden.

Unternehmensrecht

Gesellschaftsrecht, Unternehmensgründungen und -transaktionen

Bei der Gründung eines Unternehmens stellen sich gerade auch auf rechtlicher Ebene grundlegende Fragen: Welche Rechtsform und welche Art der Finanzierung wähle ich, welche Hindernisse und Anforderungen kommen dabei auf mich zu, was ist für mein Unternehmen die optimale Lösung? Das Gesellschaftsrecht regelt die Struktur und Organisation von Unternehmensträgern. Es definiert die Rechte und Pflichten der Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder und Aufsichtsräte. Es enthält Vorschriften für die Aufstellung von Jahresabschlüssen, die Einberufung von Gesellschafterversammlungen und die Beschlussfassung – aber was gilt es nun konkret zu beachten?

Bei Fragenstellungen wie diesen bekommen Sie von uns stets konkrete Antworten. Neben der laufenden Beratung unterstützen wir von der Gründung weg bei der Erstellung der notwendigen Verträge, über die Einreichung beim Firmenbuchgericht bis hin zu allfälligen späteren Umwandlungen bzw Transaktionen. Tritt eine weitere Person Ihrem Unternehmen bei, haben Sie Investoren gewonnen, wollen Sie sich mit anderen Unternehmen zusammenschließen – wir sind die richtige Wahl Ihres Rechtsbeistandes.

Bei allen erforderlichen Änderungen in Ihrer Gesellschaft sind auf eine optimale Ausgestaltung und Durchführung fokussiert. Wir arbeiten transparent und zielgerichtet – ohne lange Umwege, mit klaren Empfehlungen.

Insolvenzrecht und -verwaltung

Ein Insolvenzverfahren wird bei Zahlungsunfähigkeit bzw Überschuldung eines Unternehmens eingeleitet. Über Antrag eines Gläubigers oder des Schuldners wird in der Regel das Verfahren eröffnet und ein Masseverwalter bestellt. Der Masseverwalter erfasst die wirtschaftliche Situation, prüft die Schließung bzw Fortführung des Unternehmens und die angemeldeten Forderungen. Er stellt das vorhandene Vermögen fest und übt die Verwaltung und Verwertung aus.

In einem Insolvenzverfahren ist es wesentlich, die genauen Abläufe zu kennen und sich an die Regeln und gesetzlichen Vorgaben zu halten und danach zu handeln. Wir verfügen über langjährige Erfahrung und Expertise als Insolvenzverwalter in zahlreichen (Groß-)Verfahren.

Unternehmenssanierungen, Restrukturierungen und Krisenberatung

Unternehmen können durch unterschiedlichster Gründe in eine Krise geraten, in der das Fortbestehens eines Unternehmens oder eines wesentlichen Geschäftsbereichs gefährdet ist. Die Ursachen für eine Unternehmenskrise können falsche (strategische) Entscheidungen, Mängel in der Struktur bzw Organisation, ein veränderter Wettbewerb, zu schnelles Wachstum, ein geändertes Marktumfeld oder das Auftreten neuer Technologien sein.

Steckt ein Unternehmen in einer Krise, ist schnelles Handeln und weitsichtige Entscheidungen gefragt. Das Gelingen einer Sanierung hängt wesentlich von einer rechtzeitigen Einleitung ab. Die Geschäftsleitung hat im zeitlichen Naheberich zu einer Insolvenz zahlreiche Haftungsbestimmung zu beachten und das Vorgehen danach auszurichten.

Wir analysieren Ihre Situation und beraten Sie im Falle einer Unternehmenskrise zu allen Fragen und Optionen. Im Falle einer Sanierung helfen wir Ihnen bei der Umsetzung von rechtlichen, organisatorischen und wirtschaftlichen Maßnahmen zur Restrukturierung, Effizienzsteigerung und damit verbundenen Kosteneinsparungen. Gerade auch in der Krisenberatung arbeiten wir gezielt und vorrangig an Maßnahmen, um Haftungen und Schäden zu vermeiden. Zudem sind auch Präventionsmaßnahmen Teil unserer Beratung.

Teilweise ist eine nachhaltige Sanierung erst im Rahmen eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens möglich. Als langjährige Experten auf diesem Gebiet beraten wir Sie umfassend bei der Verfahrensauswahl und Ausarbeitung einer Sanierungsstrategie sowie den verfahrensrechtlichen Schritten. Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der Antragstellung sowie bei den Verhandlungen mit den Gläubigern.

Zivil- und Strafrecht

Vertragsstreitigkeiten und Vertragsrecht

Häufig haben Konflikte zwischen Unternehmen (B2B) oder zwischen einem Unternehmer und einem Kunden (B2C) eine Vertragsstreitigkeit zum Inhalt: Ein Vertragsabschluss scheitert; im Laufe der Vertragsbeziehung kommt es zu Auffassungsunterschieden über die geschuldete Erfüllung; die Aufrechterhaltung des Vertrages wird für eine Seite aus bestimmten Gründen unzumutbar etc.

Wesentlich ist in solchen Situationen – vor der Setzung konkreter Schritte – eine schnelle und zielgerichtete Analyse der rechtlichen Möglichkeiten unter Mitberücksichtigung der Ziele und Auswirkungen zur folgenden reibungslosen Umsetzung der gewählten Strategie.

Wir beraten und begleiten bei außergerichtlichen und gerichtlichen Vertragsstreitigkeiten und sind zudem auf die Verfassung von Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (ABG) B2B und B2C spezialisiert, die Konflikte in der Zukunft von vorneherein ausschließen sollen.

Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht

Wird ein Vertrag nicht oder nicht wie vereinbart erfüllt, können unter Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzansprüche bestehen.

Das Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht ist komplex. Es bestehen zahlreiche Voraussetzungen und Einwände; die Materien wurden durch Rechtsprechung erheblich fortentwickelt. Noch dazu liegt hinter der rechtlichen Ebene stets auch eine technische oder sonstige spezielle Tatsachenebene – je nach Vertragsinhalt, Branche und Betätigungsfeld der Unternehmen.

Uns prägt Erfahrung und Know-how in genau solchen komplexen Angelegenheiten aus Industrie und Wirtschaft. Dadurch sind wir nicht nur auf rechtlicher Ebene sicher, sondern erfassen auch den speziellen Sachgegenstand und führen erfolgreich Gerichtsprozesse mit dem notwendigen Verständnis für die konkrete Fachkunde.

Haftungsrecht

Das Haftungsrecht regelt die Voraussetzungen, unter denen eine Person, ein Unternehmen oder ein Rechtsträger einen entstandenen Schaden ersetzen muss.

Neben dem allgemeinen Schadenersatzrecht bestehen auch zahlreiche spezielle Haftungsgrundlagen, wie etwa neben dem Produkthaftpflicht- oder Versicherungsrecht auch im Amtshaftungs- und Organhaftungsgesetz.

Wir haben umfassende Erfahrung im Haftungsrecht in der erfolgreichen Vertretung zur Geltendmachung und Abwehr von derartigen Ansprüchen, dies auch speziell bei der Vertretung von Gemeinden in Amtshaftungsverfahren.

Strafrecht, insbesondere Wirtschaftsstrafrecht

Im Wirtschaftsleben ist Strafrecht zu einem Thema geworden, das in der laufenden Beratung und anlassbezogen mitgedacht werden muss. Unternehmen und Verwaltungsorgane geraten immer häufiger in das Visier der Strafverfolgungsbehörden.

Unter das Wirtschaftsstrafrecht („white collar crime“) werden Vermögensdelikte geordnet, bei denen Unternehmen oder sonstige Verbände bzw Personengruppen beteiligt sind, wie etwa Betrug, betrügerische Krida, Untreue und Veruntreuung, Kreditschädigung, grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen, Amtsmissbrauch und Bestechung.

Das Wirtschaftsstrafrecht steht in engem Zusammenhang mit dem Haftungsrecht und Gesellschaftsrecht, in dem wir ebenfalls über ausgezeichnete Kompetenzen verfügen, und dem Steuerrecht. Wir beraten und begleiten in laufenden Ermittlungsverfahren wie in sämtlichen Verfahrensstadien.

Ihre Ansprechpartner

Mag. David Spahija

Zivil-, Straf- und Schiedsprozessführung

Prozessführung (Litigation) meint gemeinhin die gerichtliche Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen. Für uns beginnt Prozessführung schon wesentlich früher und reicht wesentlich weiter. Wir kennen und nutzen für unsere Mandanten den Vorteil einer analytischen und durchdachten Prozessvorbereitung, -begleitung und -nachbereitung. Wesentlich ist die schnelle und zielgerichtete Analyse der rechtlichen Möglichkeiten unter Mitberücksichtigung der unternehmerischen Ziele und der Auswirkungen und eine rasche Umsetzung der gewählten Strategie. Wir verfügen über hohe Kompetenz und Erfahrung in der außergerichtlichen Konfliktlösung und gerichtlichen Prozessführung.

Hausverwaltung
All Inclusive

Unsere Rechtsanwaltskanzlei übernimmt seit bereits über 30 Jahren auch die Immobilienverwaltung ausgesuchter Liegenschaften. Wir verwalten gleichsam Wohnungseigentumsanlagen als auch Mietzinshäuser und Gewerbeobjekte.